Angaben zum Datenschutz
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Grundlagen
- Die akademische Nachwuchsförderung gehört zu den strategischen Grundsätzen der UZH. Gemäß § 4 des Universitätsgesetzes (UniG) ist die UZH verpflichtet, die Qualität in Forschung und Lehre sicherzustellen.
- Das Pilotprojekt «Qualitätssicherung der Doktoratsbetreuung» trägt mit der Einführung eines standardisierten Feedbackmechanismus zu einem geschlossenen Qualitätskreislauf in der Doktoratsbetreuung bei.
- Die Datenerhebung, -auswertung und -weitergabe erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen des Kantons Zürich und der UZH. Es sind technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Daten implementiert.
Zentrale Datenschutzaspekte
Detailliertere Informationen finden sich im Datenschutzkonzept (PDF, 227 KB).
- Zweck der Datenerhebung: Die Erhebung allgemeiner und personenbezogener Befragungsdaten dient der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Doktoratsbetreuung an der UZH.
- Datenerhebung: Die Umfrage wird über das Umfragetool LimeSurvey durchgeführt. Die Daten werden dabei innerhalb der Universität Zürich bearbeitet und nicht an externe Stellen übermittelt. Für den Versand von Einladungen und Erinnerungshinweisen wird ein technischer Zugangscode verwendet. Dieser dient ausschliesslich der Verwaltung des Teilnahmestatus und ist nicht mit den Antworten verknüpft.
- Datenauswertung: Die Angaben der Doktorierenden bleiben anonym, sodass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. Die Personendaten der Betreuungspersonen werden verschlüsselt bearbeitet und ausschliesslich in aggregierter Form ausgewertet. Eine Auswertung auf Ebene einzelner Betreuungspersonen erfolgt nur, wenn mindestens zehn Rückmeldungen vorliegen oder das Moratorium von fünf Jahren erreicht ist.
- Datenspeicherung: Die Daten werden verschlüsselt auf UZH-Servern gespeichert und sind nur autorisierten Personen zugänglich. Die Datenverwaltung obliegt dem Graduate Campus.
- Datenweitergabe: Aggregierte Ergebnisse werden den Dekan:innen im Rahmen der internen Qualitätsprozesse zur Verfügung gestellt. Auf Ebene einzelner Betreuungspersonen werden ausschliesslich aggregierte Ergebnisberichte von den jeweiligen Dekan:innen im Rahmen von Führungsgesprächen adressiert. Die Dekan:innen haben keinen Zugriff auf Rohdaten.
- Sicherheitsmassnahmen: Es sind technische und organisatorische Massnahmen zum Schutz der Daten implementiert.
Datenschutz für Doktorierende
- Verwendung der Rückmeldungen: Die Befragung ist nicht darauf ausgerichtet, individuelle Betreuungsverhältnisse zu beeinflussen, sondern dient der übergeordneten Qualitätsentwicklung.
- Erhebung, Verwaltung und Analyse: Die Daten werden zentral vom Graduate Campus erhoben, verwaltet und analysiert.
- Kein Zugriff für Betreuungspersonen: Die Betreuungspersonen haben zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Befragungsdaten.
- Aggregation der Rückmeldungen: Die Rückmeldungen werden ausschliesslich aggregiert ausgewertet, um die Anonymität der Doktorierenden zu gewährleisten.
- Keine Weitergabe personenbezogener Daten: Es werden keine personenbezogenen Daten der teilnehmenden Doktorierenden weitergegeben.
- Schutz vor Identifikation: Die angewendeten Datenschutzmassnahmen dienen dem Schutz vor der Identifikation einzelner befragter Doktorierender.
Datenschutz für Betreuungspersonen
- Verwendung der Rückmeldungen: Die Rückmeldungen fliessen in die institutionelle Qualitätsentwicklung ein. Sie werden nicht als Einzelbeurteilungen interpretiert, sondern im Gesamtzusammenhang betrachtet.
- Erhebung, Verwaltung und Analyse: Die Daten werden zentral vom Graduate Campus erhoben, verwaltet und analysiert.
- Rollenbasierter Zugang: Der Zugang zu Ergebnissen ist rollenbasiert geregelt. Aggregierte Daten auf Ebene einzelner Betreuungspersonen werden ausschliesslich durch die Dekan:innen im Rahmen der Führungsgespräche adressiert. Betreuungspersonen erhalten keinen direkten Zugriff auf Befragungsdaten.
- Verschlüsselung der Personendaten: Die Personendaten der Betreuungspersonen werden nach der Erhebung verschlüsselt bearbeitet. Eine adressierbare Auswertung erfolgt nur, wenn mindestens zehn Rückmeldungen vorliegen oder das Moratorium von fünf Jahren erreicht ist.
- Aggregation der Rückmeldungen: Die Rückmeldungen werden erst ausgewertet, wenn eine ausreichende Datengrundlage vorliegt, um Verzerrungen und Einzelfallinterpretationen zu vermeiden.
- Schutz vor Identifikation und Verzerrung: Die Datenschutzmassnahmen dienen dem Schutz vor Identifikation sowie vor individuellen Verzerrungen in der Interpretation.