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Angaben zum Datenschutz

Grundlagen

  • Die akademische Nachwuchsförderung gehört zu den strategischen Grundsätzen der UZH. Gemäß § 4 des Universitätsgesetzes (UniG) ist die UZH verpflichtet, die Qualität in Forschung und Lehre sicherzustellen.
  • Das Pilotprojekt «Qualitätssicherung der Doktoratsbetreuung» trägt mit der Einführung eines standardisierten Feedbackmechanismus zu einem geschlossenen Qualitätskreislauf in der Doktoratsbetreuung bei. 
  • Die Datenerhebung, -auswertung und Berichterstattung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen des Kantons Zürich und der UZH. Technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen gewährleisten den Schutz der Daten.

Zentrale Datenschutzaspekte

Detailliertere Informationen finden sich im Datenschutzkonzept (PDF, 227 KB).

  1. Zweck der Datenerhebung: Die Erhebung allgemeiner und personenbezogener Befragungsdaten dient der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Doktoratsbetreuung an der UZH.
  2. Datenerhebung: Die Umfrage wird über das Umfragetool LimeSurvey durchgeführt. Die Daten werden dabei innerhalb der Universität Zürich bearbeitet und nicht an externe Stellen übermittelt. Für den Versand von Einladungen und Erinnerungshinweisen wird ein technischer Zugangscode verwendet. Dieser dient ausschliesslich der Verwaltung des Teilnahmestatus und ist nicht mit den Antworten verknüpft.
  3. Datenauswertung: Die Angaben der Doktorierenden bleiben anonym, sodass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist. Ergebnisberichte werden ausschliesslich in aggregierter Form erstellt, und  auf einzelnen Berichtsebenen nur, wenn mindestens zehn Rückmeldungen vorliegen. 
  4. Datenmanagement: Die Daten werden verschlüsselt auf UZH-Servern gespeichert und sind nur autorisierten Personen zugänglich. Das Datenmanagement obliegt dem Graduate Campus. 
  5. Ergebnisberichte: Aggregierte Ergebnisberichte werden den Dekan:innen im Rahmen der internen Qualitätsprozesse zur Verfügung gestellt. Die Dekan:innen haben keinen Zugriff auf Rohdaten.
  6. Sicherheitsmassnahmen: Technische und organisatorische Massnahmen gewährleisten den Schutz der Daten.

Datenschutz für Doktorierende

  • Verwendung der Rückmeldungen: Die Befragung dient der langfristigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Doktoratsbetreuung. Sie ist nicht darauf ausgerichtet, individuelle Betreuungsverhältnisse zu beeinflussen.
  • Datenmanagement: Die Befragungsdaten werden zentral durch den Graduate Campus erhoben, verwaltet und ausgewertet. 
  • Schutz der Daten: Personenbezogene Daten der teilnehmenden Doktorierenden werden nicht weitergegeben. Betreuungspersonen erhalten keinen Zugriff auf Rohdaten. Rückmeldungen werden ausschliesslich in aggregierter Form ausgewertet und berichtet.
  • Schutz vor Identifikation: Die angewendeten Datenschutzmassnahmen dienen dem Schutz vor der Identifikation einzelner Doktorierender.

Datenschutz für Betreuungspersonen

  • Verwendung der Rückmeldungen: Die Rückmeldungen fliessen in die institutionelle Qualitätsentwicklung ein. Sie werden nicht als Einzelbeurteilungen interpretiert, sondern im Gesamtkontext betrachtet.

  • Rollenbasierter Zugang: Der Zugang zu Ergebnisberichten ist rollenbasiert geregelt. Aggregierte Ergebnisberichte auf Ebene einzelner Betreuungspersonen werden ausschliesslich den jeweiligen Dekan:innen im Rahmen der fakultätsinternen Qualitätsprozesse zur Verfügung gestellt.

  • Voraussetzungen für Ergebnisberichte: Ergebnisberichte auf Ebene einzelner Betreuungspersonen werden nur erstellt, wenn mindestens zehn Rückmeldungen vorliegen.

  • Schutz vor Identifikation und Verzerrung: Die Datenschutzmassnahmen sowie die ausschliesslich aggregierte Berichterstattung dienen dem Schutz vor Identifikation und vor Fehlinterpretationen aufgrund unzureichender Datengrundlagen.